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Hinweis nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
Kaiser-Friedrich-Immobilien ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG, § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen.
Im Rahmen von Kauf- oder Mietvertragsgeschäften sind wir verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu prüfen. Dies erfolgt durch Vorlage gültiger amtlicher Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass).
Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten genutzt und nur weitergegeben, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
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